Aktueller Hinweis zu Heimspielen in der Herbert-Adam-Halle während der Alarmstufe II

Auf Grund der aktuell geltenden Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg, gilt nach wie vor die 2G+ Regel.

Damit haben nur noch Personen Zutritt, die geimpft oder genesen sind und einen negativen Schnelltest vorweisen können. (Ein privat durchgeführter Schnelltest wird nicht anerkannt).

Ausnahmen sind Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal drei Monate her ist In allen Fällen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Dies gilt auch für Personenkreise, die von der strengeren Testpflicht ausgenommen sind. Der Personalausweis ist bei der Einlasskontrolle ebenfalls vorzuzeigen.

Zudem gilt laut Verordnung, ab sofort, auch bei Veranstaltungen des TuS Altenheim eine Personenobergrenze, die 50 Prozent der maximalen Auslastung zulässt. Somit sind bei einem Heimspiel in der Herbert Adam Halle max. 150 Zuschauer zugelassen. Bedeutet: Der frühe Vogel…… Wir behalten uns dennoch vor, die Halle zu jeder Zeit zu schließen.

Sollten sich die Auflagen kurzfristig ändern, sind natürlich die tagesaktuellen Regelungen gültig.

 

Änderungen der Corona-VO Sport zum 27. Dezember 2021:

Maskenpflicht: In der Corona-Verordnung ist geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen sollen.

Diese Regelung gilt auch abseits des Sportbetriebs in Sportstätten, es gelten dabei die Ausnahmen der Corona-Verordnung des Landes.

 

Zutritt bei 2G+-Regelung: Ist der Zutritt zu Sportstätten nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G+-Regelung), gilt dies entsprechend der Corona-Verordnung nicht

  • für geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

Damit wird die Gültigkeitsdauer einer vollständigen Impfung bzw. einer zurückliegenden Corona-Infektion entsprechend der STIKO-Empfehlungen angepasst, von 6 auf 3 Monate.

Weitere Hinweise:

Die geplante Änderung für Schüler:innen, welche vorsieht, dass Schülertests vom 1. Februar an nicht mehr für den Trainingsbetrieb in Sportvereinen gelten sollen, wurde bis auf Weiteres verschoben.

 

Des weiteren besteht für den Gastronomiebereich eine Sperrstunde. Ändert sich bis zum 21.01.22 daran nichts, muss die Halle unmittelbar nach spielende ( spätestens 22:30 Uhr )  verlassen werden.

Wir halten euch diesbezüglich aber auf dem Laufenden.

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Impfaktion des TuS Altenheim

Rund 70 Mitglieder haben an der Impfaktion teilgenommen, welche vom TuS Altenheim ins Leben gerufen wurde.
Am vergangenen Sonntag konnte man in Friesenheim nach vorheriger Anmeldung zur Erst-, Zweit- oder Drittimpfung vorbeikommen.
Jochen Adam, Handballvorstand und Hauptorganisator des Ganzen, war erfreut über den positiven Zuspruch: „Wir hoffen hiermit natürlich auch ein Zeichen zu setzen, dass der sportliche Betrieb im neuen Jahr wieder ungehindert aufgenommen werden kann.“
Besonderen Dank an Frau Dr. Reinhardt, welche mit Ihrem Team die Impfwilligen betreut hat.

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Neuer Onlineshop!

Der neue TuS Shop ist online!

www.aldner.com/shop

Solltet ihr also noch kein Weihnachtsgeschenk haben, noch bis einschließlich 18.12. bestellen und an Heiligabend unter den Weihnachtsbaum legen! Es sind auch einige neue Teile in der Kollektion verfügbar ;-).
Anprobe wie gehabt bei unserer Geschäftsstelle (geschäftsstelle@aldner.com), Abholung der Bestellung bei der im Shop angegeben Adresse nach Rücksprache.

Vielen Dank an MS Werbeart für die Realisierung!

PS: Offene Bestellungen über den alten Shop, wurden selbstverständlich übernommen 😊

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Deutsche Glasfaser – Vereinsaktion

Liebe Mitglieder & Freunde des TuS Altenheim e.V.
wir sind dabei: Wir unterstützen den Glasfaserausbau und machen Neuried fit für die Zukunft. Mit der Aktion „Scheine für Vereine“ von Deutsche Glasfaser können wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wir können unsere Vereinskasse füllen und uns aktiv am Glasfaserausbau in Neuried beteiligen.
 
Was müsst Ihr tun?
Auf dem Weg zum Vertrag mit Deutsche Glasfaser müsst Ihr einen kleinen aber wichtigen Zwischenschritt machen:
Notiert unseren Vereinsnamen auf dem Auftragsformular, welches bereits per Post an die Haushalte ging Ob ganz oben oder beim Feld „Bemerkungen“ (Seite 3) ist egal. Wichtig ist, dass der Verein genannt wird. Das Auftragsformular mit dem „TuS-Vermerk“ kann ebenfalls unter www.aldner.com/ftth heruntergeladen werden. 
 
Was hat der TuS Altenheim davon?
Ihr tut etwas für unseren Verein: für jeden gekennzeichneten Vertrag gibt es 20€ Bonus für uns. Ein schönes Zubrot für unsere Vereinskasse!
Und das Beste: Auch Nicht-Mitglieder können über diesen Weg einen Vertrag abschließen und uns so unterstützen! Also die Bitte an Euch: Sagt es Euren Bekannten, Nachbarn und Freunden!
 
Voraussetzung, dass der TuS Altenheim die Spende von Deutsche Glasfaser erhält ist, dass bis zum Stichtag 33% aller Haushalte im Ausbaugebiet einen Vertrag unterschreiben.
 
Einfacher können wir unsere Vereinskasse nicht auffüllen und gleichzeitig zur Erreichung des Glasfaserausbaues in unserem Ort beitragen!
 
Wir zählen auf Euch und danken euch bereits jetzt für eure Unterstützung! Am 05.02.2022 ist Stichtag.
 
Mit sportlichen Grüßen
die Vorstandschaft
 
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